Statuten
Vorbemerkung: Aus Gründen einer möglichst einfachen sprachlichen Fassung wird in den vorliegenden Statuten nur die männliche Bezeichnung einer Funktion angegeben. Selbstverständlich kann jede Funktion auch von einer Frau besetzt werden.
1. Name und Sitz
Die Abteilung Steibruch ist ein Verein im Sinne von ZGB Art 60 ff. Der Sitz des Vereins befindet sich in Ostermundigen.
2. Zugehörigkeit
Die Abteilung ist eine Unterabteilung der Pfadibewegung Schweiz und deren Unterabteilungen, insbesondere der Pfadi Kanton Bern (Bezirk Bäretaze). Deren Satzungen und Reglemente finden ergänzende Anwendung.
3. Zweck
Es gelten die allgemeinen Zweckbestimmungen der Pfadibewegung Schweiz. Grundlegend für die Tätigkeit der Abteilung ist die Anwendung der von Robert Baden-Powell angeregten pfadfinderischen Methode. Leitsätze sind das Gesetz und das Versprechen.
4. Mitglieder
Mitglieder sind die Kinder und Jugendlichen aus den verschiedenen Einheiten der Abteilung, gemäss dem Bestandesverzeichnis sowie die Mitglieder des Elternrats und der Abteilungsleitung. Die Mitglieder gehören gleichzeitig dem Bezirk „Bäretaze“, der Pfadi Kanton Bern und der Pfadibewegung Schweiz an. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich an den Abteilungsleiter, für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren durch den Inhaber der elterlichen Gewalt. Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Abteilungsleiter möglich, wobei die finanziellen Verpflichtungen des laufenden Jahres zu erfüllen sind. Der Abteilungsleiter meldet die Mutationen dem Kassier/der Kassierin. Der Ausschluss eines Mitglieds hat schriftlich durch den Abteilungsleiter zu erfolgen und ist zu begründen. Beschwerdeinstanz ist der Bezirk „Bäretaze“.
5. Organisation
Die Organe des Vereins sind:
- die Abteilungsversammlung
- der Elternrat
- die Abteilungsleitung
- der Abteilungsleiter
- die Rechnungsrevisoren
6. Die Abteilungsversammlung
Die Abteilungsversammlung ist oberstes Vereinsorgan. Sie tritt ordentlicherweise einmal im Jahr zusammen und wird durch den Elternratspräsidenten einberufen und geleitet. Ausserordenliche Abteilungsversammlungen finden auf Verlangen des Elternrats oder mindestens eines Fünftels sämtlicher Mitglieder oder des Abteilungsleiters statt. Die Aufgaben der Versammlung sind:
- Wahl oder Bestätigung des Präsidenten, der übrigen Mitglieder des Elternrats und der beiden Revisoren, alle zwei Jahre
- Wahl des Abteilungsleiters
- Gegebenenfalls Abberufung einzelner Elternratsmitglieder
- Genehmigung des Budgets, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
- Beschlüsse über Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins
- Orientierung durch den Kassier über den Stand der Abteilungskasse
- Behandlung von Anliegen einzelner Mitglieder
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Von den Verhandlungen wird ein Protokoll erstellt.
7. Der Elternrat
Er besteht aus dem Präsidenten, der nicht gleichzeitig Abteilungsleiter sein darf, dem Abteilungsleiter, dem Kassier und weiteren Vertretern der Jugendlichen aus den verschiedenen Einheiten der Abteilung gemäss dem Bestandesverzeichnis. Bei Bedarf werden die aktiven Führer zu den Sitzungen eingeladen. Er wird vom Präsidenten nach Bedarf, auf Wunsch des Abteilungsleiters oder auf Verlangen von mindestens 1/5 der Mitglieder einberufen. Er konstituiert sich selbst.
Seine Aufgaben sind:
- Der aktiven Führerschaft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
- Sich eingehend über das Leben in den Einheiten zu informieren.
- Mithilfe, die Abteilung gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.
- Eventuelle Einberufung einer ausserordentlichen
Abteilungsversammlung. - Führung der Abteilungs-Rechnung sorgt für den ordnungsgemässen
Einzug der Mitgliederbeiträge - Eventuelle Führung einer Bekleidungsstelle der Abteilung.
- Verwaltung der Pfadiheime
8. Der Abteilungsleiter
Der AL wird durch die Abteilungsversammlung gewählt und von der Kantonsführung in seinem Amt bestätigt. Er sollte 20jährig sein. AL und AL Stv sollten nicht dem gleichen Geschlecht angehören. Seine Aufgaben sind:
- Leitung der Abteilung in voller Verantwortung.
- Vertretung der Abteilung gegenüber der Pfadibewegung Schweiz und
deren Unterabteilungen. - Ernennung eines Abteilungsleiter-Stellvertretersfont.
- Leitung der Sitzungen der Abteilungsleitung und tragen der Verantwortung,Â
dass die Abteilungsleitung ordnungsgemäss ihren Aufgaben nachkommt. - Verantwortung für die korrekte Nachführung des Mitgliederverzeichnisses.
- Weiterleitung der nötigen Informationen zur Erstellung eines Budgets an
den Abteilungskassier. - Wahl der Führer oder des Führerteams für die einzelnen Einheiten und fürÂ
alle übrigen pfadfinderischen Aufgabenbereiche innerhalb der Abteilung. - Entscheidung über einen allfälligen Ausschluss von Mitgliedern aus der
Abteilung. - Eventuelle Einberufung einer ausserordentlichen Abteilungsversammlung
- Vorschlag für seine Nachfolge.
9. Die Abteilungsleitung
Sie besteht aus allen aktiven Führern der Abteilung und wird vom Abteilungsleiter oder seinem Stellvertreter nach Bedarf einberufen.
Ihre Aufgaben sind:
- Sicherstellung eines zeitgemässen Pfadilebens in den einzelnen EinheitenÂ
der Abteilung. - Bestimmung der erforderlichen organisatorischen Gliederung, um ein Â
zeitgemässes Pfadileben im Rahmen der Weisungen der PBSÂ
sicherzustellen. - Orientierung der Jugendlichen und der Eltern der verschiedenen Einheiten
der Abteilung, gemäss dem Bestandesverzeichnis. - Verantwortung für Ausbildung und Betreuung nach stufenspezifischenÂ
Gesichtspunkten. - Stellen zwei Delegierte der Abteilung an der Delegiertenversammlung
der PKB.
10. Finanzen
Der Kassier führt die Rechnung der Abteilung. Er ist im Verkehr mit Banken und der Post mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt. Er erstellt jährlich eineErfolgsrechnung und eine Bilanz, lässt sie durch die Revisoren prüfen und unterbreitet sie der Abteilungsversammlung zur Genehmigung. Der Abteilungskassier revidiert regelmässig die Kassen der Einheiten innerhalb der Abteilung. Die Abteilungskasse wird gespiesen durch Jahresbeiträge derAbteilungsmitglieder, durch J+S Beiträge, durch Beiträge von Freunden und Gönnern, sowie aus Erträgen von Anlässen der Abteilung. Die Abteilungskasse kommt für alle Auslagen, welche der Abteilung im Zusammenhang mit dem Abteilungsbetrieb entstehen, auf. Die Abteilung haftet ausschliesslich mit ihrem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder über den Mitgliederbeitrag des laufenden Vereinsjahres hinaus ist ausgeschlossen. Das Material aller Einheiten gehört zum Abteilungsvermögen. Die vorhanden Mittel sind dauerhaft dem festgelegten Zweck gemäss Punkt 3 der Statuten gewidmet.
11. Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden durch den Elternrat, in Absprache mit dem Bezirk, nach Bedarf festgesetzt. Sie werden pro Kalenderjahr einmal fällig. Die Mitgliederbeiträge der PBS und der Pfadi Kanton Bern sind zusammen mit den Versicherungsbeiträgen an die Pfadi Kanton Bern zu zahlen.
12. Revisoren
Die beiden Revisoren prüfen die Ertrags- und Vermögensrechnung der Abteilung jährlich einmal und erstatten der Abteilungsversammlung Bericht.
13. Auflösung
Die Abteilung kann nur nach schriftlicher Ankündigung und durch Beschluss der Abteilungsversammlung aufgelöst werden. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit aller Mitglieder nötig. Im Auflösungsfall gehen Vermögen und Inventar der Abteilung an das Corps Junkere-Hättenberg und werden auf die Dauer von fünfzehn Jahren für die Gründung einer neuen pfadfinderischen Organisation in der Gemeinde Ostermundigen zur Verfügung gestellt. Danach soll das Vereinsvermögen der Pfadi des Kantons Bern übertragen werden.
14. Statutenänderungen
Statutenänderungen können durch Beschluss der 2/3-Mehrheit der Anwesenden der Abteilungsversamm-lung vorgenommen werden. Alle Statutenänderungen unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Pfadi Kanton Bern.
15. Schlussbestimmungen
Diese Statuten sind mit der Genehmigung durch die Abteilungsversammlung der Pfadi Steibruch vom 12. September 2009 in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisher Statuten vom 25.4.1986.
Ostermundigen, 12. September 2009 Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
Elternrat Pfadfinder-Abteilung Steibruch
3072 Ostermundigen
